Ratgeber: mit ausländischem Kennzeichen in die Türkei
Alles Wichtige vor der Abfahrt auf einer Seite: die 185-Tage-Regel, wie lange das Auto bleiben darf, Papiere an der Grenze, wie lange Ihr Führerschein gilt, Versicherungen, was nach einem Unfall zu tun ist und welche Grenzen das Gesetz zieht.
📕 Ratgeber als PDF, 42 Seiten (auf Türkisch) →
1. Grundvoraussetzung: Wohnsitz im Ausland
Wer ein Auto mit ausländischem Kennzeichen im Rahmen der Touristenregelung in die Türkei bringen will, muss in den letzten 12 Monaten mindestens 185 Tage im Ausland gewesen sein. Arbeit an Bord eines Schiffes oder ein vorübergehender Einsatz auf einer Baustelle zählt dabei nicht. Ihren Status können Sie über e-Devlet mit der Abfrage „Wohnsitz im Ausland“ prüfen.
Erleichterung für Rentner: Wer im Ausland in Rente gegangen ist und nach der Verrentung zum ersten Mal ein Auto in die Türkei bringt, für den entfällt die 185-Tage-Regel. Sind Sie vor Ablauf der Frist ausgereist, gilt sie auch bei der Rückkehr nicht; und bis zu drei Monate vor Ablauf der ersten zwei Jahre lässt sich der Aufenthalt mit den nötigen Meldungen um weitere zwei Jahre verlängern.
2. Wie lange darf das Auto bleiben?
- Im Ausland lebende Staatsbürger (Standard): 730 Tage (2 Jahre).
- Ausländer ohne Aufenthaltstitel: 90 Tage in jeweils 180 Tagen.
- Wenn die 185 Tage nicht erfüllt sind: Wer in einem EU-Land wohnt, bekommt unter Umständen 1 Monat (30 Tage).
Wer die Frist überzieht oder gegen die Regeln verstößt, muss mit empfindlichen Folgen rechnen (siehe Abschnitt 10).
3. Was an der Grenze bereitliegen sollte
- Eigentumsnachweis (Fahrzeugschein)
- Führerschein
- Pass oder Personalausweis (falls vorhanden: Aufenthaltstitel)
- In der Türkei gültige Haftpflicht (prüfen Sie, ob Ihre Grüne Karte die Türkei wirklich einschließt)
4. Wie lange gilt Ihr Führerschein?
- Erste 6 Monate: Sie dürfen mit Ihrem ausländischen Führerschein fahren.
- 6 Monate bis 2 Jahre: Führen Sie eine vom Konsulat oder Notar beglaubigte türkische Übersetzung mit.
- Nach 2 Jahren: Der Umtausch in einen türkischen Führerschein ist Pflicht.
5. Wer darf ans Steuer?
Wer das Fahrzeug führen darf, richtet sich nach den Zollvorschriften zum Berechtigten, zum Wohnsitz im Ausland und zu begrenzten Ausnahmen. Wenn der Berechtigte im Fahrzeug ist, kann eine Nutzung durch im Ausland ansässige Personen möglich sein; in Notfällen können ebenfalls begrenzte Ausnahmen gelten, solange der Berechtigte anwesend ist. Haftpflicht und Vollkasko laufen auf den Halter; unberechtigte oder regelwidrige Nutzung kann bei Schaden und Regress erhebliche Risiken auslösen.
6. Versicherungen: Grüne Karte, Haftpflicht, erhöhte Deckungssumme, Vollkasko, Pannenhilfe
Die Grüne Karte allein reicht oft nicht. Sie deckt nur den Schaden der Gegenseite, im Rahmen ihrer Limits, und zahlt nichts für Unfall, Diebstahl, Brand oder Glasschaden am eigenen Auto. Schließt sie die Türkei nicht ein, nützt sie selbst an der Grenze wenig – prüfen Sie den Umfang also vor der Abfahrt.
- Türkische Kfz-Haftpflicht: deckt Schäden Dritter innerhalb der von der SEDDK veröffentlichten Limits; in der Tabelle 2026 sind 400.000 TL das Sachschadenlimit pro Fahrzeug, während Sachschaden pro Unfall sowie Gesundheits-, Invaliditäts- und Todesfalllimits andere Beträge haben.
- Erhöhte Deckungssumme: eigene oder ergänzende Police, die das Limit für Schäden Dritter darüber hinaus anhebt – bei Unfällen mit Verletzten gehen Entschädigungen schnell in die Millionen Lira.
- Vollkasko: kann Unfall, Diebstahl, Brand und Naturereignisse am eigenen Auto abdecken, sofern der Versicherer zustimmt und im Rahmen der Bedingungen. Grundlage ist der Zeitwert im Zulassungsland, den Sie selbst angeben.
- Pannenhilfe: kann ein eigener Servicevertrag sein; Umfang, Anzahl der Einsätze und Limits stehen in den Servicebedingungen.
Laufzeit und Beginn der Police richten sich nach Produktart, Annahme durch die Versicherungsgesellschaft und den Bedingungen der ausgestellten Police; bei manchen Produkten können kurzfristige Optionen möglich sein. Der Beginn des Versicherungsschutzes wird anhand der abgeschlossenen Schritte, der Zahlung und des in der Police genannten Beginns beurteilt. Stellen Sie die Anfrage daher rechtzeitig passend zu Ihrem Reiseplan.
7. So läuft Anfrage und Angebot
Füllen Sie das kurze Formular aus; unser Team holt Angebote bei den Versicherern ein, für die wir zugelassen sind, und schickt sie Ihnen per WhatsApp oder E-Mail. Bearbeitungs- und Gültigkeitszeiten von Angeboten können je nach Produkt, Fahrzeugdaten, Systemen der Versicherungsgesellschaft und aktuellen Bewertungskriterien variieren. Abgelaufene oder geänderte Angebote können nach Fahrzeugwert, Wechselkurs, Prämie und aktueller Einschätzung des Versicherers neu geprüft werden.
8. Was tun nach einem Unfall?
- Ruhe bewahren und die Unfallstelle absichern.
- Kennzeichen und Schäden fotografieren (ein kurzes Video hilft zusätzlich).
- Die Fahrzeuge aus dem Verkehr an eine sichere Stelle bringen.
- Den Unfallbericht ausfüllen und von allen Beteiligten unterschreiben lassen.
- Fahrzeugschein, Führerschein, Haftpflicht und – falls vorhanden – Vollkasko aller Beteiligten fotografieren.
- Sind diese fünf Schritte erledigt, rufen Sie sofort Ihren Ansprechpartner bei Gurbet Kasko an.
9. Reparatur, Zoll und Rückflug ohne Auto
Ein verunfalltes Auto mit ausländischem Kennzeichen muss unter Zollaufsicht repariert werden; der Austausch von Teilen ist genehmigungspflichtig, lassen Sie also nichts ohne Erlaubnis machen. Sie können das Auto in der Türkei lassen und zurückfliegen: entweder Sie geben es beim Zollamt ab (dann ruht die Frist), oder Sie geben über e-Devlet die „Verpflichtungserklärung bei Ausreise ohne Fahrzeug“ ab und erklären, dass niemand es benutzen wird.
10. Was verboten ist – und was es kostet
Ein unter der Touristenregelung eingeführtes Auto darf weder verkauft oder überschrieben noch vermietet oder von Unbefugten gefahren werden. Verstöße können eine Geldstrafe in Höhe eines Viertels der Zollabgaben und die Ausweisung des Fahrzeugs nach sich ziehen; die Wiedereinfuhr kann Monate dauern.
Fahren Sie beruhigt los
Lassen Sie uns gemeinsam schauen, welcher Schutz zu Ihrer Reise passt. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
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Firmenangaben und Kontakt
- Firmenname: Özhedef Sigorta Aracılık Hizmetleri Limited Şirketi
- Anschrift: Mesudiye Mah. Cemal Paşa Cad. No:88/6 33050 Akdeniz/Mersin
- MERSİS-Nr. (türkisches Handelsregister): 0631009155000033
- Finanzamt / Steuernummer: Liman V.D. / 6310091550
- TOBB-Registernummer der Versicherungsagentur: T0869-R991
- Markennummer Gurbet Kasko (türkisches Patentamt): 2023/093920
- Telefon: +903242377030
- E-Mail:
- KEP (registrierte E-Mail, Türkei):